Ab wann heizen? Außentemperatur, Heizperiode, was der Vermieter muss
Ab welcher Außentemperatur heizen, wann beginnt die Heizperiode und wann muss der Vermieter die Heizung einschalten? Mit Grad-Tabelle für jeden Raum.

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Inhalt dieses Artikels
Kurze Antwort
Kurz gesagt: Heizen solltest du, wenn es draußen tagsüber mehrere Tage unter etwa 15 °C bleibt. In gut gedämmten Häusern reicht oft 12 °C, im unsanierten Altbau eher schon 16 bis 17 °C. Drinnen gilt: Sinkt die Temperatur im Wohnzimmer unter 19 bis 20 °C, wird es Zeit. Die Heizperiode läuft nach gängiger Rechtsprechung vom 1. Oktober bis 30. April. In dieser Zeit muss der Vermieter dafür sorgen, dass du tagsüber mindestens 20 °C (Bad 21 °C) erreichst, nachts mindestens etwa 18 °C. Auch außerhalb der Heizperiode muss er heizen, wenn es länger kalt ist.
Ab welcher Außentemperatur sollte man heizen?
Fachleute sprechen von der Heizgrenztemperatur: Unter dieser Außentemperatur reicht die Wärme von Sonne, Geräten und Menschen nicht mehr aus, um die Räume warm zu halten. Als Faustwert für normale Wohnhäuser gelten etwa 15 °C. Wie früh du heizen musst, hängt aber stark davon ab, wie gut dein Haus gedämmt ist:
| Gebäude | Heizen ab Außentemperatur (Tagesmittel) |
|---|---|
| Altbau vor 1977, unsaniert | etwa 15 bis 17 °C |
| Gebäude von 1977 bis 1995 | etwa 14 bis 16 °C |
| Gebäude ab 1995 | etwa 12 bis 15 °C |
| Niedrigenergiehaus | etwa 11,5 bis 14 °C |
| Passivhaus | etwa 9,5 bis 11 °C |
Wichtig ist nicht ein einzelner kühler Morgen, sondern der Durchschnitt über den Tag und mehrere Tage am Stück. Im Einfamilienhaus erledigt das die Heizungsregelung: Die Heizkurve und die Sommer-/Winter-Umschaltung entscheiden, ab welcher Außentemperatur die Heizung anspringt. Wie du das einstellst: Heizkurve einstellen.
Ab wie viel Grad Raumtemperatur heizen?
Die bessere Frage ist oft: Wie warm ist es drinnen? Das Umweltbundesamt empfiehlt 20 °C im Wohnzimmer, 18 °C in der Küche und 17 °C im Schlafzimmer. Fällt die Temperatur in den Wohnräumen tagsüber darunter, ist es Zeit, die Heizung anzumachen.
Raumtemperatur im Wohnzimmer tagsüber
Orientierung für Wohnräume. Im Schlafzimmer sind 17 °C in Ordnung, im Bad eher 21 bis 22 °C.
- unter 16 °C zu kalt, Schimmelgefahr. Als Mieter: Vermieter muss heizen
- 16–18 °C zu kühl zum Wohnen, heizen
- 18–20 °C kühl, Heizung anmachen
- 20–22 °C gut, so empfohlen
- über 22 °C warm, jedes Grad weniger spart Energie
| Raum | Empfehlung UBA | Mindestwert Miete |
|---|---|---|
| Wohnzimmer | 20 °C | 20 °C |
| Küche | 18 °C | 20 °C |
| Schlafzimmer | 17 °C | 20 °C |
| Bad | – | 21 °C |
| Flur | – | 18 °C |
| nachts | – | etwa 18 °C |
UBA steht für Umweltbundesamt. Die rechte Spalte zeigt, was Gerichte für Mietwohnungen tagsüber (6 bis 23 Uhr) verlangen, nachts von 23 bis 6 Uhr. Das ist keine Empfehlung zum Heizen, sondern das, was du einstellen können musst. Wie warm du es tatsächlich machst, entscheidest du selbst. Jedes Grad weniger spart laut Verbraucherzentrale und co2online bis zu 6 % Heizenergie. Was das bei dir ausmacht: Heizkosten-Rechner.
Wann beginnt die Heizperiode?
Die Heizperiode dauert nach gängiger Rechtsprechung vom 1. Oktober bis zum 30. April. Ein Gesetz dazu gibt es nicht, die Zeitspanne stammt aus Gerichtsurteilen, etwa vom Landgericht Berlin (Az. 64 S 266/97). Die Heizperiode 2026/27 hat also am 1. Oktober 2026 begonnen und endet am 30. April 2027.
Das heißt nicht, dass vorher nicht geheizt werden darf oder danach nicht mehr geheizt werden muss. Entscheidend ist, wie kalt es ist.
Wann muss der Vermieter die Heizung einschalten?
In der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April)
Die Heizung muss so laufen, dass du in deiner Wohnung zwischen 6 und 23 Uhr mindestens 20 °C in den Wohnräumen und 21 °C im Bad erreichen kannst. So hat es zum Beispiel das Landgericht Landshut entschieden (Az. 1 S 1222/85), der Bundesgerichtshof hält 20 °C tagsüber ebenfalls für angemessen (Az. VIII ZR 38/90). Nachts ist eine Absenkung erlaubt, Gerichte nennen etwa 18 °C (AG Köln, Az. 205 C 36/16), teils auch 16 bis 17 °C zwischen 0 und 6 Uhr (AG Bonn, Az. 206 C 18/19).
Eine Klausel im Mietvertrag, nach der tagsüber nur 18 °C erreicht werden müssen, hat das Landgericht Heidelberg für unwirksam erklärt (Az. 5 S 80/81).
Außerhalb der Heizperiode
Auch im September oder Mai muss der Vermieter heizen, wenn es kalt ist. Gerichte haben das zum Beispiel angenommen, wenn die Außentemperatur mehr als drei Tage unter 12 °C liegt (AG Köln, Az. 220 C 152/07). Fällt die Temperatur in der Wohnung unter 16 °C, muss laut gängigen Ratgebern sofort geheizt werden. Zwischen 16 und 18 °C kommt es darauf an, ob es in den nächsten Tagen wärmer wird.
Keine Rechtsberatung
Die genannten Urteile sind Einzelfallentscheidungen und zeigen, wie Gerichte oft entscheiden. Ein Gesetz mit festen Grad-Zahlen gibt es nicht. Wenn es Streit gibt, lass dich vom örtlichen Mieterverein oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt beraten.
Es bleibt kalt: Was du als Mieter tun kannst
Wenn die Wohnung kalt bleibt
- Schritt 1Selbst prüfenThermostat auf, Heizkörper entlüftet? Druck in Ordnung?
- Schritt 2MessenMehrere Tage morgens, mittags, abends Temperatur notieren.
- Schritt 3MeldenVermieter schriftlich informieren, Frist setzen.
- Schritt 4Beraten lassenMieterverein fragen, bevor du die Miete kürzt.
- Erst selbst prüfen: Ist der Thermostatkopf aufgedreht? Gluckert der Heizkörper oder ist er oben kalt? Dann ist oft nur Luft drin: Heizkörper entlüften und Heizkörper wird nicht warm.
- Temperatur protokollieren: Über mehrere Tage zu festen Uhrzeiten messen, in der Raummitte und nicht direkt am Fenster. Ein Thermometer mit Min-/Max-Speicher zeigt auch, wie kalt es nachts wurde.
- Schriftlich melden: Den Vermieter oder die Hausverwaltung per Brief oder E-Mail informieren und eine angemessene Frist setzen. Protokoll beilegen.
- Mietminderung nur nach Beratung: Gerichte haben zum Beispiel 5 % zugesprochen, wenn es 1 °C unter dem Mindestwert lag (LG Berlin, Az. 63 S 423/11), 10 % bei 2 °C darunter (AG Potsdam, Az. 23 C 236/10) und bis zu 70 % bei komplettem Ausfall (AG Charlottenburg, Az. 216 C 7/13). Kurze Ausfälle gelten oft als Bagatelle.
Wann wird die Heizung angestellt?
- Im Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung schaltet der Vermieter oder die Hausverwaltung die Anlage auf Winterbetrieb. Das passiert meist rund um den 1. Oktober oder automatisch, sobald die Außentemperatur unter die eingestellte Grenze fällt.
- Im eigenen Haus stellst du an der Heizung von Sommerbetrieb (nur Warmwasser) auf Winterbetrieb (Heizen und Warmwasser). Bei vielen Anlagen gibt es dafür eine Sommer-/Winter-Umschalttemperatur, die du an der Regelung einstellst. Orientiere dich an der Tabelle oben.
- Mit Gasetagenheizung in der Mietwohnung schaltest du selbst um, der Vermieter muss nur dafür sorgen, dass sie funktioniert.
Heizung anmachen: Das solltest du zum Start tun
Fit für die Heizperiode in 5 Schritten
- Schritt 1Druck prüfenAm Manometer, meist 1 bis 2 bar bei kalter Anlage.
- Schritt 2EntlüftenGluckert es? Heizkörper entlüften.
- Schritt 3Ventile lösenThermostate einmal ganz auf- und zudrehen.
- Schritt 4Stufe 3Thermostat auf 3, das sind etwa 20 °C.
- Schritt 5AbsenkenNachts und bei Abwesenheit kühler.
- Druck prüfen: Ist er zu niedrig, musst du nachfüllen: Heizung Wasser nachfüllen.
- Entlüften: Nach dem Sommer sammelt sich oft Luft: Heizkörper entlüften in 7 Schritten.
- Festsitzende Ventile: Nach Monaten Stillstand klemmt manchmal der Ventilstift. Thermostatkopf abnehmen und den Stift vorsichtig bewegen: Thermostatkopf wechseln.
- Richtige Stufe: Stufe 3 entspricht bei den meisten Thermostatköpfen etwa 20 °C. Die 5 heizt nicht schneller, sie hört nur später auf.
Wie warm nachts und wenn du weg bist?
Laut Umweltbundesamt reichen bei einigen Stunden Abwesenheit etwa 18 °C, bei mehreren Tagen etwa 15 °C. Ganz auskühlen sollten die Räume nicht, sonst schlägt sich Feuchtigkeit an kalten Wänden nieder und es droht Schimmel. Zweimal bis mehrmals täglich 5 Minuten stoßlüften ist besser als ein dauerhaft gekipptes Fenster. Mehr dazu: Luftfeuchtigkeit in der Wohnung.
Wer einzelne Räume nur zeitweise nutzt, spart mit Zeitplänen: Smartes Thermostat: Lohnt es sich?
Du willst nur kurz einen Raum warm bekommen, ohne die ganze Heizung anzuwerfen? Was das kostet: Heizen mit Klimaanlage und Heizlüfter, Ölradiator oder Infrarot.
Häufige Fragen
Ab wann sollte man die Heizung anmachen?
Wenn es draußen über mehrere Tage im Mittel unter etwa 15 °C bleibt oder drinnen im Wohnzimmer unter 19 bis 20 °C. Ein fester Tag im Kalender ist dafür nicht nötig.
Ab wann darf ich die Heizung anmachen?
Jederzeit. Eine Regel, ab wann du heizen darfst, gibt es nicht. Die Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April legt nur fest, wann der Vermieter die Heizung auf jeden Fall bereithalten muss.
Wann muss der Vermieter die Heizung einschalten?
In der Heizperiode so, dass tagsüber mindestens 20 °C (Bad 21 °C) erreichbar sind. Außerhalb der Heizperiode, wenn es länger kalt ist, etwa bei mehr als drei Tagen unter 12 °C draußen oder unter 16 °C in der Wohnung.
Ab welcher Außentemperatur muss geheizt werden?
Für normale Wohnhäuser gelten etwa 15 °C im Tagesmittel als Richtwert. Gut gedämmte Häuser brauchen die Heizung oft erst unter 12 °C.
Sind 18 Grad in der Wohnung zu kalt?
Im Schlafzimmer, Flur oder nachts sind 17 bis 18 °C in Ordnung. Für Wohnräume tagsüber ist es den meisten zu kühl. Dauerhaft unter 16 °C sollte es nirgends sein, sonst steigt die Schimmelgefahr.
Was tun, wenn der Vermieter nicht heizt?
Temperaturen über mehrere Tage notieren, den Vermieter schriftlich mit Frist informieren und vor einer Mietminderung den Mieterverein fragen. Ein Thermometer mit Min-/Max-Anzeige* hilft beim Protokoll.
Quellen
- Umweltbundesamt: Richtiges Heizen und Raumtemperatur
- Haufe: Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
- mietrecht.com: Heizperiode: Wann beginnt diese meist?
- heizung.de: Mietwohnung: Wann muss der Vermieter heizen?
- heizungssysteme.org: Heizgrenztemperatur: Definition und Werte
- co2online: Heizkosten sparen: Die 10 besten Tipps




