Dynamischer Stromtarif

Zum dynamischen Stromtarif wechseln: Anleitung mit Checkliste

Dynamischen Stromtarif abschließen: Was du vorher prüfst, wie der Wechsel läuft, was der Übergangstarif ist, worauf du im Vertrag achtest, wie du zurückkommst.

Titelbild: Zum dynamischen Stromtarif wechseln

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Inhalt dieses Artikels
  1. Vorher: Lohnt es sich bei dir?
  2. Der Wechsel in 7 Schritten
  3. Checkliste vor dem Abschluss
  4. Zurück zum Festpreis
  5. Häufige Fragen

Kurze Antwort

Kurz gesagt: Der Wechsel zum dynamischen Stromtarif läuft wie jeder Anbieterwechsel: Du schließt online ab, der neue Anbieter kündigt beim alten. Vorher prüfst du Kündigungsfrist und Smart Meter. Ist noch keiner eingebaut, lieferst du übergangsweise zum Festpreis, bis Zähler und Gateway laufen, das dauert Wochen bis Monate. Im Vertrag zählen vier Dinge: Aufschlag, Grundgebühr, Laufzeit höchstens ein Monat und ob negative Preise weitergegeben werden. Zurück zum Festpreis kommst du bei den meisten Anbietern monatlich.

Vorher: Lohnt es sich bei dir?

Bevor du wechselst, drei Dinge:

  1. Rechnen. Mit deinem Verbrauch, deinem aktuellen Preis und deinen Geräten: Spar-Rechner dynamischer Stromtarif. Ohne E-Auto, Wärmepumpe oder Speicher bleibt meist wenig übrig.
  2. Kündigungsfrist prüfen. Auf der letzten Rechnung oder im Vertrag. Bei vielen Festpreistarifen gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten mit einem Monat Kündigungsfrist. Bei einer Preiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht, meist bis zum Zeitpunkt der Erhöhung.
  3. Zähler ansehen. Steht am Zähler „Smart Meter Gateway“ oder ein zweites Gerät mit Antenne daneben, hast du ein intelligentes Messsystem. Sonst ist es eine moderne Messeinrichtung oder ein alter Zähler: Smart-Meter-Check.

Der Wechsel in 7 Schritten

Wechsel zum dynamischen Stromtarif

  1. Schritt 1RechnenLohnt es sich mit deinen Geräten?
  2. Schritt 2AnbieterAufschlag, Gebühr, App, Laufzeit vergleichen.
  3. Schritt 3AbschließenOnline, mit Zählernummer und Verbrauch.
  4. Schritt 4Smart MeterBeantragen, falls keiner da ist.
  5. Schritt 5ÜbergangFestpreis, bis der Zähler läuft.
  6. Schritt 6AppWallbox, Wärmepumpe, Geräte verbinden.
  7. Schritt 7RechnungErste Monatsrechnung prüfen.

1. Anbieter vergleichen

Der Börsenpreis, Netzentgelte, Steuern und Umlagen sind bei allen gleich. Unterschiede gibt es nur bei:

Alle Anbieter mit diesen Punkten: Vergleich dynamische Stromtarife.

2. Abschließen

Du brauchst Zählernummer, Jahresverbrauch (steht auf der letzten Rechnung) und deinen bisherigen Anbieter. Der neue Anbieter kündigt für dich, du musst nichts selbst schreiben. Ausnahme: Du hast schon gekündigt oder nutzt ein Sonderkündigungsrecht, dann kündigst du selbst und gibst beim neuen Anbieter das Datum an.

3. Smart Meter beantragen

Ohne intelligentes Messsystem gibt es keine Viertelstundenabrechnung. Seit 2025 hast du ein Recht auf Einbau innerhalb von vier Monaten. Manche Anbieter beantragen ihn für dich oder übernehmen die Kosten. Alles dazu: Smart Meter: Pflicht, Kosten, beantragen.

4. Der Übergangstarif

Bis Smart Meter und Gateway laufen, lieferst du zu einem festen Preis: EnBW nennt ihn „Strom Startklar“, Tibber „Simple Fix“, Octopus einen festen Arbeitspreis bis zum Einbau. Frag nach, wie hoch dieser Preis ist und ob er eine Laufzeit hat. Tibbers Simple Fix läuft zum Beispiel 12 Monate, der Wechsel zu Smart Dynamic ist danach möglich.

5. App einrichten und Geräte verbinden

Sobald der dynamische Tarif läuft, verbindest du Auto, Wallbox oder Wärmepumpe mit der App, damit sie automatisch in günstigen Stunden laufen. Ohne Automatik musst du selbst täglich auf die Preise schauen, die ab etwa 13 bis 17 Uhr für den Folgetag feststehen.

6. Erste Rechnung prüfen

Dynamische Tarife rechnen monatlich nach Verbrauch ab, es gibt keine Abschläge. Auf der ersten Rechnung prüfst du: Stimmt der Verbrauch mit dem Zähler überein, wurden Viertelstundenwerte abgerechnet oder noch der Übergangspreis, stimmt der § 14a-Rabatt, falls du Anspruch hast?

7. Nach drei Monaten bilanzieren

Vergleiche die ersten Monate mit dem alten Tarif, am besten im Winter, wenn die Preise hoch sind. Bleibt die Ersparnis aus, kannst du bei den meisten Anbietern monatlich zurück zum Festpreis.

Laufzeit höchstens ein Monat

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt, dass manche Angebote bis zu ein Jahr binden. Bei einem dynamischen Tarif trägst du das Preisrisiko, deshalb solltest du jederzeit raus können. Finanztip empfiehlt eine Mindestlaufzeit von höchstens einem Monat. Die meisten Anbieter in unserem Vergleich sind monatlich kündbar, 1KOMMA5° bindet im Hardware-Paket bis zu 24 Monate.

Checkliste vor dem Abschluss

Zum Ausdrucken gibt es die Liste auch als PDF: Checkliste Wechsel zum dynamischen Stromtarif.

Zurück zum Festpreis

Wird es im Winter zu teuer, kündigst du den dynamischen Tarif (meist monatlich, bei Tibber Smart Dynamic laut Anbieter binnen 14 Tagen, bei EnBW mit vier Wochen Frist) und schließt einen Festpreistarif ab. Der Smart Meter bleibt, er schadet nicht und kostet für einen normalen Haushalt höchstens 30 € im Jahr. Du kannst später jederzeit wieder wechseln.

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Wechsel zum dynamischen Stromtarif?

Der Anbieterwechsel selbst wenige Wochen. Ist kein Smart Meter da, kommen bis zu vier Monate für den Einbau und einige Wochen für die Freischaltung dazu. So lange gilt der Übergangstarif.

Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?

Nein, das macht der neue Anbieter. Nur bei einem Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung kündigst du selbst, weil die Frist kurz ist.

Was ist ein Übergangstarif?

Ein fester Preis, zu dem der neue Anbieter liefert, bis der Smart Meter Viertelstundenwerte sendet. Danach wechselt die Abrechnung automatisch auf dynamisch.

Gibt es Abschläge beim dynamischen Tarif?

Nein, du zahlst monatlich den tatsächlichen Verbrauch. Dafür schwankt die Rechnung von Monat zu Monat.

Kann ich als Mieter wechseln?

Ja, der Stromvertrag ist deine Sache. Auch den Smart Meter kannst du selbst beantragen, nur ein Umbau des Zählerschranks ist Sache des Eigentümers.

Was, wenn der Anbieter Aufschlag oder Gebühr erhöht?

Dann hast du wie bei jeder Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Der Börsenpreis selbst ist keine Preiserhöhung des Anbieters.

Quellen

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vertragsbedingungen deines Anbieters.

Der Handwerksdoktor

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