Smart-Meter-Check

Drei Angaben, dann weißt du: Bist du Pflichtkunde oder beantragst du freiwillig, was darf der Smart Meter höchstens kosten, und wie lange darf der Einbau dauern. Dazu ein fertiger Antragstext für den Messstellenbetreiber.

Kurze Antwort

Kurz gesagt: Pflicht ist der Smart Meter ab 6.000 kWh im Jahr, bei PV über 7 kW oder bei Wärmepumpe, Wallbox, Speicher über 4,2 kW seit 2024. Alle anderen haben ein Recht auf Einbau innerhalb von vier Monaten, für höchstens 30 € im Jahr und bis zu 100 € einmalig.

––
Einbau–
Höchstens pro Jahr (grundzuständiger Messstellenbetreiber)–
Einmalig–
Mehrkosten gegenüber dem digitalen Zähler (rund 20 €)–
Frist–
Dazu–

Antragstext zum Kopieren

An den Messstellenbetreiber (steht auf der Stromrechnung, meist der Netzbetreiber). Zählernummer und Adresse ergänzen.

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Die Regeln dahinter

FallPflicht?Höchstens pro Jahr
bis 6.000 kWh, keine Anlagenein, Recht auf Einbau30 €
6.000 bis 10.000 kWhja40 €
10.000 bis 20.000 kWhja50 €
20.000 bis 50.000 kWhja110 €
PV-Anlage 7 bis 15 kW (Pflicht ab 7 kW, Obergrenze gilt ab 2 kW)ja50 €
PV-Anlage 15 bis 25 kWja110 €
Wärmepumpe, Wallbox, Speicher über 4,2 kW, seit 2024ja50 € plus 50 € Steuerbox

Trifft mehr als ein Fall zu, gilt die höhere Obergrenze. Für den vorzeitigen Einbau auf deinen Wunsch darf der Messstellenbetreiber bis zu 100 € einmalig verlangen. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber sind an die Obergrenzen nicht gebunden. Alle Details:Smart Meter: Pflicht, Kosten, beantragen.

Zählerschrank

Passt das Gateway nicht in den Zählerschrank, kostet der Umbau laut ADAC bis zu 2.000 €, die der Eigentümer trägt. Betroffen ist etwa ein Viertel der Haushalte, vor allem Gebäude von vor 1965. Vor dem Antrag beim Messstellenbetreiber fragen.

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Quellen