§ 14a EnWG erklärt: Modul 1, 2 oder 3 für Wärmepumpe und Wallbox
§ 14a EnWG einfach erklärt: Welche Geräte betroffen sind, was die Drosselung auf 4,2 kW bedeutet und welches Modul (Pauschale, 60 %, zeitvariabel) am meisten.

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Kurze Antwort
Kurz gesagt: Seit 2024 darf der Netzbetreiber Wärmepumpen, Wallboxen, Speicher und Klimaanlagen über 4,2 kW bei Netzengpässen kurz auf 4,2 kW drosseln (§ 14a EnWG). Als Gegenleistung bekommst du weniger Netzentgelt: Modul 1 zahlt pauschal 108 bis 196 € im Jahr, je nach Netzgebiet, ohne zweiten Zähler. Modul 2 senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 Prozent, braucht aber einen zweiten Zähler, und lohnt sich ab etwa 4.500 kWh im Jahr. Modul 3 gibt zusätzlich zu Modul 1 zeitvariable Netzentgelte: mittags günstiger, abends teurer, nur mit Smart Meter. Welches Modul bei dir am meisten bringt: § 14a Netzentgelt-Rechner.
Was regelt § 14a EnWG?
Das Stromnetz im Ort ist für den Abend mit Millionen gleichzeitig ladender E-Autos und laufender Wärmepumpen nicht gebaut. Statt überall neue Kabel zu legen, darf der Verteilnetzbetreiber seit dem 1. Januar 2024 große Verbraucher kurzzeitig drosseln, wenn das Netz sonst überlastet wäre. Betroffen sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen:
- Wärmepumpen
- Wallboxen (private Ladepunkte)
- Batteriespeicher (gezählt wird die Ladeleistung des Wechselrichters, nicht die kWh)
- Klimaanlagen
jeweils mit mehr als 4,2 kW Leistung und seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen. Gleiche Gerätearten an einem Zähler werden addiert. Ältere Geräte haben laut Bundesnetzagentur Bestandsschutz bis zum 31. Dezember 2028, ab 2029 gelten die Regeln für alle.
Haushaltsstrom wird nie gedrosselt. Gedimmt wird nur das Gerät, und zwar auf mindestens 4,2 kW. Eine Wärmepumpe läuft damit weiter, ein E-Auto lädt mit 4,2 kW in einer Stunde noch gut 20 km nach. Die Bundesnetzagentur nennt die Drosselung „den Ausnahmefall“, Netzbetreiber müssen jede Drosselung veröffentlichen. Bis Herbst 2026 gab es laut Finanztip dort noch keinen Eintrag.
Ohne Steuerung geht es nicht: Der Netzbetreiber muss jedes neue Gerät über 4,2 kW anschließen, darf es aber nur mit der Möglichkeit zur Drosselung. Die Anmeldung übernimmt in der Regel der Elektrobetrieb, der das Gerät installiert.
Die Gegenleistung: drei Module für weniger Netzentgelt
Weil du dich drosseln lässt, zahlst du weniger Netzentgelt. Das Netzentgelt ist ein Teil deines Strompreises (2026 im Schnitt 9,2 Cent pro kWh laut BDEW). Du wählst eines von drei Modulen:
Was die Module bei 5.000 kWh Wärmepumpenstrom im Jahr bringen, Beispiel
Modul 1: Mitte der Spanne. Modul 2: Beispiel Berlin 2026 laut Finanztip, ohne die laufenden Kosten des zweiten Zählers. Modul 3: Schätzung, wenn 40 % des Verbrauchs in den Niedrigtarif fallen.
Modul 1: die Pauschale
- Was: ein fester Betrag pro Jahr, der von den Netzentgelten abgezogen wird, berechnet als 80 € plus 20 Prozent Rabatt auf das Netzentgelt für pauschal 3.750 kWh.
- Höhe 2026: laut Finanztip 108 bis 196 € brutto je nach Netzbetreiber, grob 150 €.
- Voraussetzung: keine, kein zweiter Zähler. Wer nichts wählt, landet automatisch in Modul 1.
- Lohnt sich für Wallboxen mit normaler Fahrleistung, Wärmepumpen unter etwa 3.000 kWh und Speicher.
Modul 2: 60 Prozent weniger Arbeitspreis
- Was: Das Gerät bekommt einen eigenen Zähler, und der Netzentgelt-Arbeitspreis für diesen Strom sinkt um 60 Prozent, der Netzentgelt-Grundpreis entfällt ganz.
- Beispiel Berlin 2026 (Finanztip): Grundpreis 39,70 € fällt weg, Arbeitspreis sinkt von 8,88 auf 3,55 Cent. Bei 5.000 kWh 306 € Ersparnis im Jahr.
- Kosten: zweiter Zähler mit Einbau (einige hundert Euro, bei Umbau des Zählerschranks mehr), rund 25 € im Jahr für den Zähler und etwa 100 € Grundgebühr für den zweiten Stromvertrag.
- Lohnt sich laut Finanztip ab etwa 4.500 kWh Wärmepumpenstrom im Jahr, zwischen 3.000 und 4.500 kWh im Einzelfall.
Modul 3: zeitvariable Netzentgelte
- Was: seit dem 1. April 2025 zusätzlich zu Modul 1 wählbar. Der Netzbetreiber legt drei Zeitfenster fest: Hochtarif (meist abends), Standard und Niedrigtarif (meist mittags).
- Beispiel Netze BW: Niedrigtarif 10 bis 14 Uhr mit 3,61 Cent brutto, das sind 5,4 Cent weniger als Standard. Hochtarif 17 bis 22 Uhr rund 4 Cent mehr. In vielen Regionen ist der Niedrigtarif etwa 5 Cent günstiger.
- Voraussetzung: intelligentes Messsystem. Und ein Netzbetreiber, der es schon kann: Im Frühjahr 2026 waren das laut einer Umfrage nur 14 von 169.
- Lohnt sich, wenn Wärmepumpe oder E-Auto wirklich mittags laufen können, also mit Pufferspeicher, Homeoffice oder Steuerung über einen dynamischen Stromtarif, der ohnehin die gleichen Stunden bevorzugt.
Welches Modul für wen?
| Situation | Empfehlung | Warum |
|---|---|---|
| Wallbox, bis 30.000 km im Jahr | Modul 1 | Pauschale übersteigt den prozentualen Rabatt |
| Wärmepumpe unter 3.000 kWh | Modul 1 | zweiter Zähler lohnt nicht |
| Wärmepumpe über 4.500 kWh | Modul 2 | 60 % auf große Mengen schlagen die Pauschale |
| Speicher | Modul 1 | wenig Netzbezug |
| Smart Meter vorhanden, Verbrauch verschiebbar | Modul 1 + 3 | Pauschale plus Mittagsrabatt |
Rechne es mit deinen Zahlen: § 14a Netzentgelt-Rechner.
Der Rabatt kommt nicht von allein
Den Rabatt zahlt der Netzbetreiber an deinen Stromanbieter. Der ist laut Bundesnetzagentur nicht verpflichtet, ihn weiterzugeben. Frag nach, und zwar schriftlich. Laut Finanztip-Befragung geben E.ON, Enercity, EWE, Lichtblick, Mainova, N-Ergie und Octopus Energy Modul 2 in jedem Haushaltstarif weiter, EnBW, Vattenfall, Naturstrom und MVV nur in Spezialtarifen. Modul 3 in jedem Haushaltstarif: E.ON, EnBW, Enercity, EWE, Lichtblick, Mainova, Octopus Energy, Rheinenergie.
Anmelden: wer macht was?
- Gerät installieren lassen. Der Elektrobetrieb meldet Wärmepumpe oder Wallbox beim Netzbetreiber an und gibt dabei das Modul an. Ohne Angabe: Modul 1.
- Modul 2 oder 3 musst du beim Netzbetreiber ausdrücklich wählen, auch später noch, meist über ein Formular.
- Steuerung: läuft über Smart Meter plus Steuerbox. Der Pflichteinbau ist kostenlos, der Betrieb kostet laut Messstellenbetriebsgesetz bis zu 100 € im Jahr (50 € Smart Meter, 50 € Steuerbox): Smart Meter: Pflicht und Kosten.
- Rabatt prüfen: Er steht auf der Stromrechnung unter Netzentgelt. Er gilt laut Finanztip schon, sobald der Netzbetreiber beauftragt ist, auch wenn die Steuerbox noch nicht eingebaut ist.
Häufige Fragen
Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe abschalten?
Nein, nur auf 4,2 kW drosseln, und nur bei einer drohenden Überlastung im Netz. Die Bundesnetzagentur nennt das den Ausnahmefall, jede Drosselung muss veröffentlicht werden.
Gilt § 14a auch für meine alte Wärmepumpe?
Geräte, die vor 2024 in Betrieb gingen, haben Bestandsschutz bis Ende 2028. Freiwillig kannst du schon jetzt teilnehmen und den Rabatt bekommen.
Wie viel Netzentgelt spare ich mit Modul 1?
2026 zwischen 108 und 196 € im Jahr, je nach Netzbetreiber. Der Betrag steht im Preisblatt deines Netzbetreibers.
Brauche ich für § 14a einen Smart Meter?
Für die Steuerung ja, Smart Meter plus Steuerbox gehören zum Pflichteinbau. Modul 1 und 2 bekommst du aber auch schon vor dem Einbau.
Kann ich Modul 2 und 3 kombinieren?
Nein. Modul 3 geht nur zusammen mit Modul 1.
Lohnt sich § 14a bei einer 11-kW-Wallbox mit wenig Fahrleistung?
Ja, Modul 1 bringt die Pauschale unabhängig vom Verbrauch. Bei 2.000 kWh Ladestrom sind 150 € mehr als 7 Cent pro kWh Rabatt.
Quellen
- Finanztip: § 14a EnWG zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erklärt, Stand 01.09.2026 (Module, Beträge, Beispiele Berlin und Netze BW, Anbieter-Befragung, Bestandsschutz laut Bundesnetzagentur)
- Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22-010-A
- BDEW: Strompreisanalyse Herbst 2026, 21.08.2026 (Netzentgelte im Strompreis)
- ADAC: Smart Meter 2026, 21.08.2026 (Steuerungseinrichtung, Kosten)
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Preisblatt deines Netzbetreibers und die Festlegungen der Bundesnetzagentur.




