§ 14a Netzentgelt-Rechner
Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher über 4,2 kW: Der Netzbetreiber darf drosseln, dafür zahlst du weniger Netzentgelt. Der Rechner vergleicht die drei Module mit deinem Verbrauch und den Zahlen aus dem Preisblatt deines Netzbetreibers.
Kurze Antwort
Kurz gesagt: Bis etwa 3.000 kWh im Jahr gewinnt Modul 1 mit der Pauschale (2026: 108 bis 196 €). Ab etwa 4.500 kWh, typisch bei einer Wärmepumpe, lohnt Modul 2 mit 60 Prozent weniger Arbeitspreis, trotz zweitem Zähler. Modul 3 bringt zusätzlich zu Modul 1 rund 5 Cent weniger mittags, wenn das Gerät dann laufen kann, und braucht einen Smart Meter.
Dein Gerät
Modul 1
Modul 2: zweiter Zähler
Modul 3: zeitvariabel (zusätzlich zu Modul 1)
––
| Modul | Ersparnis pro Jahr | Hinweis |
|---|---|---|
| Modul 1: Pauschale | – | ohne zweiten Zähler, automatisch |
| Modul 2: 60 % weniger Arbeitspreis | – | – |
| Modul 1 + 3: zeitvariabel | – | nur mit Smart Meter, nicht bei jedem Netzbetreiber |
–
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So rechnet der Rechner
- Modul 1 = Pauschale deines Netzbetreibers. 2026 laut Finanztip 108 bis 196 € brutto, berechnet als 80 € plus 20 Prozent Rabatt auf das Netzentgelt für 3.750 kWh.
- Modul 2 = Verbrauch × Arbeitspreis × 60 % + wegfallender Netz-Grundpreis − laufende Kosten für Zähler und zweiten Vertrag. Der Einbau wird auf die Jahre bis zur Amortisation umgelegt (Hinweis in der Tabelle).
- Modul 1 + 3 = Pauschale + Verbrauch im Niedrigtarif × Vorteil − Verbrauch im Hochtarif × Aufschlag. Zeitfenster und Beträge legt dein Netzbetreiber quartalsweise fest, Beispiel Netze BW: 10 bis 14 Uhr 5,4 Cent günstiger, 17 bis 22 Uhr rund 4 Cent teurer.
- Voreingestellt: Arbeitspreis 8,9 Cent (Beispiel Berlin 2026 laut Finanztip), Grundpreis 40 €, Zählerkosten 25 € plus 100 € für den zweiten Vertrag.
Den Rabatt muss dein Stromanbieter weitergeben
Der Netzbetreiber zahlt den Rabatt an den Stromanbieter, der ihn laut Bundesnetzagentur nicht weitergeben muss. Vor dem Wechsel in Modul 2 oder 3 beim Anbieter nachfragen. Welche Anbieter die Module in jedem Haushaltstarif weitergeben: § 14a EnWG: Modul 1, 2, 3 erklärt.Weiter
- Wärmepumpe: dynamischer Tarif oder Wärmepumpentarif?
- E-Auto-Ladekosten-Rechner: Modul 1 oder 2 für die Wallbox.
- Smart-Meter-Check: Steuerbox und Kosten.
Quellen
- Finanztip: § 14a EnWG zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, Stand 01.09.2026 (Formel Modul 1, Beispiel Berlin, Netze BW, Zählerkosten, Grenzen 3.000 und 4.500 kWh)
- Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22-010-A